Bei uns können Sie die gesamte C95 und D95 Weiterbildung absolvieren, denn wir sind eine vom Land Oberösterreich ermächtigte Ausbildungsstätte gem.
§ 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer GWB und bieten Schulungen für sämtliche Module an.
Alle Schulungen werden auch als firmeninterne Trainings angeboten, für Gruppen können spezielle Termine vereinbart werden.
Bezeichnung |
Kurstermine |
Modul 1 Fahrzeugtechnik |
27.12.2024 ab 08:00 |
Modul 2 ModernDriving |
28.12.2024 ab 08:00 |
Modul 3 Ladesicherung - nur LKW |
30.12.2024 ab 08:00 |
Modul 4 Personenbeförderung - nur BUS |
02.01.2025 ab 08:00 |
Modul 5 Solzialrechtliche Vorschriften |
03.01.2025 ab 08:00 |
Modul 6 Humanfaktoren |
04.01.2025 ab 08:00 |
weitere Termine auf Anfrage
Auf Grund der aktuell gültigen 3. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung (§2 Abs. 1 Z4) dürfen die erforderlichen Ausbildungen für berufliche Zwecke wieder durchgeführt werden. Es dürfen daher beispielsweise C-Führerscheinkurse, Berufskraftfahrerweiterbildungskurse (C95 und D95-Kurse) oder auch Gefahrgutschulungen (ADR) abgehalten werden.
Da uns aber auch die Gesundheit der Kursteilnehmer und Mitarbeiter sehr am Herzen liegt, bitten wir um strenge Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen. Diese sind Beispielsweise die Einhaltung des 1,5m Mindestabstandes zu anderen Kursteilnehmern, MNS-Tragepflicht während der gesamten Weiterbildung, regelmäßige Händedesinfektion, regelmäßiges Lüften der Schulungsräume, etc..
Ein Teil der obligatorischen Weiterbildungskurse im Rahmen der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung kann auch online als C95 / D95 Web-Weiterbildung, beziehungsweise als sogenannte „Webinare“ absolviert werden.
Als eine der ersten Berufskraftfahrer-Weiterbildungsstätten in Oberösterreich haben wir die Genehmigung erhalten, dass wir diese verpflichtenden C95 / D95 Schulungen auch online abhalten dürfen.
Für eine Teilnahme an der Online-Schulung benötigen Sie lediglich einen Computer, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher, Mikrofon und Web-Cam.
Grundsätzlich müssen alle Lenker wo ein Führerschein der Klasse C1,C,D1,D benötigt wird und welche eine gewerbliche Güter-/ Personenbeförderung oder Werkverkehr durchführen, eine entsprechende Weiterbildung (Fahrerqualifizierungsnachweis) nachweisen.
Von der Weiterbildung ausgenommen sind nur Fahrer folgender Fahrzeuge:
(siehe auch §19 Abs. 3 Z 7 GütbefG)
Sofern man nicht unter einer dieser Ausnahmen fällt, ist jedenfalls ein Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird mit dem Code 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen
Die genauen Anforderungen an die Grundqualifikation und Weiterbildung sind in der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer (GWB) geregelt.
Die Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht, die in 5 Weiterbildungsmodule geteilt sind. Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn alle Module besucht wurden. Ein Prüfung ist nicht erforderlich.
Die absolvierte Weiterbildung wird mit dem CODE "C95" / "D95" in den Führerschein eingetragen
Seit 10.09.2014 ist die Weiterbildung für alle gewerblichen Kraftfahrer Pflicht.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss laut EU-Richtlinie alle fünf Jahre erworben werden.
Wer trotzdem fährt und kontrolliert wird, dem drohen hohe Geldstrafen. Auch der Zulassungsbesitzer des gelenkten Fahrzeuges kann bestraft werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu € 5.000,-.
Um Überraschungen bei der Eintragung des nächsten Durchgangs (Eintragungsfrist 2023/2024) zu vermeiden, empfehlen wir rechtzeitig mit der EU-Berufskraftfahrerweiterbildung zu starten.
Die Kursteilnehmer werden unter anderem über Änderungen im Verkehrsrecht informiert:
· Erhöhung des hzGG von 32 t auf 36t bei 4-Achs-Betonmischfahrzeuge
· Erhöhung des hzGG von 18 t auf 19,5t bei 2-Achs-Omnibusse
· Änderungen in der EU Tachographenverordnung
· vieles mehr
Wir empfehlen, pro Jahr 1 bis 2 Lernmodule zu absolvieren, um Stresssituationen und personelle Engpässe zu vermeiden.
Egal ob bereits Module absolviert wurden oder die gesamte Weiterbildung noch bevorsteht –
Wir beraten Sie gerne und bieten ein maßgeschneidertes Weiterbildungsangebot.
Durch die spezielle Aufteilung der verschiedenen Sachgebiete auf die einzelnen Module ist es möglich, die gesamte LKW- bzw. Busweiterbildung in 35 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Für eine kombinierte LKW + Bus Weiterbildung beträgt die Kursdauer 42 Unterrichtseinheiten, da entweder das spezifische Bus- oder das LKW- Modul ergänzt werden muss.
Mit der Novelle der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung wurde die Möglichkeit generiert, dass bei der Auswahl der zu schulenden Sachgebiete auf den konkreten Weiterbildungsbedarf des Lenkers eingegangen werden kann.
Weiters wird für die absolvierte Gefahrgutlenker-Ausbildung gemäß 8.2 ADR oder für einen Befähigungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 der Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2008, in der jeweils geltenden Fassung, eine Ausbildungseinheit für die Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden angerechnet.
In einem Großteil der Kollektivverträge ist festgelegt, dass die Kosten für die C95 Berufskraftfahrerweiterbildung von den Unternehmen zu tragen ist.
Einige Fachgruppen der Wirtschaftskammer, wie zum Beispiel der Bereich "Entsorgungs- und
Ressourcenmanagement" bieten aus diesem Grund entsprechende Förderungen an.
Für privatzahler, welche in absehbarer Zeit die Ausbildung beruflich anwenden gibt es eine Förderung vom OÖ Bildungskonto.