Berufskraftfahrer-weiterbildung

Bei uns können Sie die gesamte C95 und D95 Weiterbildung absolvieren, denn wir sind eine vom Land Oberösterreich ermächtigte Ausbildungsstätte gem. 

§ 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer GWB und bieten Schulungen für sämtliche Module an.

 

 

Alle Schulungen werden auch als firmeninterne Trainings angeboten, für Gruppen können spezielle Termine vereinbart werden.

 


Bezeichnung

Kurstermine
(Terminänderungen vorbehalten)

Modul 1 Fahrzeugtechnik
Sachgebiete nach Anlage 1 GWB: 1a;1b

 

Modul 2 ModernDriving
Sachgebiet nach Anlage 1 GWB: 1c

01.02.2024 ab 16:00   

Modul 3 Ladesicherung - nur LKW
Sachgebiete nach Anlage 1 GWB: 1d;2b;3g

06.02.2024 ab 16:00 

Modul 4 Personenbeförderung - nur BUS
Sachgebiete nach Anlage 1 GWB: 1e;1f;2c;3h

 

Modul 5 Solzialrechtliche Vorschriften
Sachgebiet nach Anlage 1 GWB: 2a

02.02.2024 ab 15:00 

Modul 6 Humanfaktoren
Sachgebiete nach Anlage 1 GWB: 3a;3b;3c;3d;3e;3f

05.02.2024 ab 16:00

Weitere Termine im Februar - 2024 auf Anfrage 

Infos und Anmeldung:

Tel.: 07287/8147

Fax.: 07287/8147-23

E-Mail: resch-reisen@a1.net

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Weiterbildung und COVID-19 Regeln

Auf Grund der aktuell gültigen 3. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung (§2 Abs. 1 Z4) dürfen die erforderlichen Ausbildungen für berufliche Zwecke wieder durchgeführt werden. Es dürfen daher beispielsweise C-Führerscheinkurse, Berufskraftfahrerweiterbildungskurse (C95 und D95-Kurse) oder auch Gefahrgutschulungen (ADR) abgehalten werden.

 

Da uns aber auch die Gesundheit der Kursteilnehmer und Mitarbeiter sehr am Herzen liegt, bitten wir um strenge Einhaltung der aktuell gültigen Hygienemaßnahmen. Diese sind Beispielsweise die Einhaltung des 1,5m Mindestabstandes zu anderen Kursteilnehmern, MNS-Tragepflicht während der gesamten Weiterbildung, regelmäßige Händedesinfektion, regelmäßiges Lüften der Schulungsräume, etc..

 

C95 / D95 ALS ONLINE Weiterbildung

Ein Teil der obligatorischen Weiterbildungskurse im Rahmen der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung kann auch online als C95 / D95 Web-Weiterbildung, beziehungsweise als sogenannte „Webinare“ absolviert werden. 

 

Als eine der ersten Berufskraftfahrer-Weiterbildungsstätten in Oberösterreich haben wir die Genehmigung erhalten, dass wir diese verpflichtenden C95 / D95 Schulungen auch online abhalten dürfen.

 

Für eine Teilnahme an der Online-Schulung benötigen Sie lediglich einen Computer, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher, Mikrofon und Web-Cam.  

muss ich die Berufskraftfarer-Weiterbildung Absolvieren?

Grundsätzlich müssen alle Lenker wo ein Führerschein der Klasse C1,C,D1,D benötigt wird und welche eine gewerbliche Güter-/ Personenbeförderung oder Werkverkehr durchführen, eine entsprechende Weiterbildung (Fahrerqualifizierungsnachweis) nachweisen.

 

Von der Weiterbildung ausgenommen sind nur Fahrer folgender Fahrzeuge:

(siehe auch §19 Abs. 3 Z 7 GütbefG)

  1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
  2. Kraftfahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind
  3. Kraftfahrzeugen, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind
  4. Kraftfahrzeugen, die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  5. Kraftfahrzeugen, die beim Fahrunterricht zum Erwerb einer Lenkberechtigung oder der Grundqualifikation eingesetzt werden
  6. Kraftfahrzeugen, die im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb von Österreich eingesetzt werden
  7. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.

Sofern man nicht unter einer dieser Ausnahmen fällt, ist jedenfalls ein Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird mit dem Code 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen

 

Die genauen Anforderungen an die Grundqualifikation und Weiterbildung sind in der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer (GWB) geregelt.

 

Regelmäßige Weiterbildung

Die Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht, die in 5 Weiterbildungsmodule geteilt sind. Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn alle Module besucht wurden. Ein Prüfung ist nicht erforderlich.

Die absolvierte Weiterbildung wird mit dem CODE "C95" / "D95" in den Führerschein eingetragen

 

Fahrerengpässe vermeiden

Seit 10.09.2014 ist die Weiterbildung für alle gewerblichen Kraftfahrer Pflicht.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss laut EU-Richtlinie alle fünf Jahre erworben werden.

 

Wer trotzdem fährt und kontrolliert wird, dem drohen hohe Geldstrafen. Auch der Zulassungsbesitzer des gelenkten Fahrzeuges kann bestraft werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu € 5.000,-.

Um Überraschungen bei der Eintragung des nächsten Durchgangs (Eintragungsfrist 2023/2024) zu vermeiden, empfehlen wir rechtzeitig mit der EU-Berufskraftfahrerweiterbildung zu starten.

 

Die Kursteilnehmer werden unter anderem über Änderungen im Verkehrsrecht informiert:

    ·   Erhöhung des hzGG von 32 t auf 36t bei 4-Achs-Betonmischfahrzeuge

    ·   Erhöhung des hzGG von 18 t auf 19,5t bei 2-Achs-Omnibusse

    ·   Änderungen in der EU Tachographenverordnung

    ·   vieles mehr

 

Wir empfehlen, pro Jahr 1 bis 2 Lernmodule zu absolvieren, um Stresssituationen und personelle Engpässe zu vermeiden.

 

Egal ob bereits Module absolviert wurden oder die gesamte Weiterbildung noch bevorsteht –

Wir beraten Sie gerne und bieten ein maßgeschneidertes Weiterbildungsangebot.

 

Modulspiegel

Durch die spezielle Aufteilung der verschiedenen Sachgebiete auf die einzelnen Module ist es möglich, die gesamte LKW- bzw. Busweiterbildung in 35 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Für eine kombinierte LKW + Bus Weiterbildung beträgt die Kursdauer 42 Unterrichtseinheiten, da entweder das spezifische Bus- oder das LKW- Modul ergänzt werden muss.

C95 Modulspiegel | Sachgebiete nach Anlage1 GWB

Modulspiegel nach Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 531/2021

Mit der Novelle der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung wurde die Möglichkeit generiert, dass bei der Auswahl der zu schulenden Sachgebiete auf den konkreten Weiterbildungsbedarf des Lenkers eingegangen werden kann.

 

Weiters wird für die absolvierte Gefahrgutlenker-Ausbildung gemäß 8.2 ADR  oder für einen Befähigungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 der Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2008, in der jeweils geltenden Fassung, eine Ausbildungseinheit für die Weiterbildung im Ausmaß von sieben Stunden angerechnet.

Weitere Informationen zur Kraftfahrer-Weiterbildung erhalten Sie unter:

Förderung

In einem Großteil der Kollektivverträge ist festgelegt, dass die Kosten für die C95 Berufskraftfahrerweiterbildung von den Unternehmen zu tragen ist.
Einige Fachgruppen der Wirtschaftskammer, wie zum Beispiel der Bereich "Entsorgungs- und Ressourcenmanagement" bieten aus diesem Grund entsprechende Förderungen an.

Für privatzahler, welche in absehbarer Zeit die Ausbildung beruflich anwenden gibt es eine Förderung vom OÖ Bildungskonto.