Seit 2009 müssen alle Besitzer einer Lenkerberechtigung der Klassen C (LKW-Lenker) und D (Buslenker) welche gewerbsmäßig unterwegs sind einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird mit dem Code 95 in den Führerschein eingetragen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation und Weiterbildung (C95/D95) für alle Lkw- und Buslenker. In Österreich wird der Fahrerqualifizierungsnachweis derzeit noch mit dem Code "95" bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen. In Deutschland beispielsweise, wird der Fahrerqualifizierungsnachweis bereits als eigenständige Scheckkarte ausgegeben
Grundsätzlich müssen alle Lenker wo ein Führerschein der Klasse C1,C,D1,D benötigt wird und welche eine gewerbliche Güter-/ Personenbeförderung oder Werkverkehr durchführen, eine entsprechende Weiterbildung (Fahrerqualifizierungsnachweis) nachweisen.
Sofern es sich nicht eine gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung handelt, wird im Führerschein kein Code "95" benötigt.
Für die gewerbliche Güterbeförderung gibt es aber eine mögliche Ausnahme im Rahmen der sogenannten Handwerkerregelung:
Sofern das Lenken von Fahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers ist, darf der Fahrer Material und Ausrüstung befördern, das er zur Ausübung seines Berufs verwendet. Das
bedeutet, es müssen Güter transportiert werden, die der Lenker benötigt, um seiner Hauptbeschäftigung nachzugehen.
Die Weiterbildung kann bei jeder ermächtigten Ausbildungsstätte im Hauptwohnsitzland durchgeführt werden.
Die Fa. Resch Reisen GmbH ist solch eine ermächtigte Ausbildungsstätte und wir bieten Schulungen für alle Sachgebiete / Module an.
Hier sind unsere Kurstermine zu finden.
Nein. Ein fehlender Eintrag des Codes "95" hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Führerscheins. Es dürfen jedoch keine gewerblichen Fahrten mehr durchgeführt werden.
Für Fahrten zu privaten Zwecken (beispielsweise privater Umzug) wird kein Code 95 im Führerschein benötigt
Lkw-Lenkern wird ein Teil der ADR-Lenkerkurse oder Schulungen zu Tiertransporten im Ausmaß von 7 Stunden anerkannt.
Das bedeutet, es müssen nur 28 Stunden Weiterbildung absolviert werden.